Hausordnung

1. Allgemeine Regeln

Der Aufenthalt im Fitnessclub ist ausschließlich Mitgliedern gestattet. Jede Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung unter Beachtung dieser Hausordnung sowie der Anweisungen des Personals.

Das Hausrecht wird durch den Fitnessclub ausgeübt.

 

2. Zutritt und Zugangssystem

Der Zutritt ist ausschließlich persönlich gestattet.

Mitgliedsausweise, Transponder oder Zugangsdaten sind nicht übertragbar und dürfen Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden.

Das eigenständige Öffnen der Tür für nicht berechtigte Personen (z. B. „Mitreinlassen“) ist untersagt.

Die Regelungen zum Zugangssystem, insbesondere zur persönlichen Nutzung und zum Missbrauch des Transponders, ergeben sich ergänzend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere Ziffer 16 „Zutrittsberechtigung und unbefugte Weitergabe des Zugangs“).

Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann der Zutritt sofort gesperrt, ein Hausverbot ausgesprochen sowie der Mitgliedsvertrag außerordentlich gekündigt werden.

 

3. Kleidung und Training

Das Training ist nur in geeigneter Sportkleidung gestattet.

Es sind ausschließlich saubere, sportgeeignete Wechselschuhe zu tragen. Als Wechselschuhe gelten Schuhe, die ausschließlich für den Innenbereich des Fitnessclubs genutzt werden und nicht im Außenbereich (Straße) getragen wurden.

Das Betreten der Trainingsflächen mit Straßenschuhen ist untersagt.

Das Training ohne Oberteil oder in unangemessener Kleidung ist nicht gestattet.

Bei Verstoß kann der Zugang zum Trainingsbereich verweigert werden.

Beim wiederholten Verstoß kann die Mitgliedschaft aufgrund von Vertragsbruch beendet werden und dem Mitglied nach Vertragsstrafe die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

 

4. Hygiene und Sauberkeit

Die Nutzung eines Handtuchs ist verpflichtend. Das Handtuch ist während des Trainings als Unterlage auf allen Geräten zu verwenden.

Alle Trainingsgeräte sind nach der Nutzung mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.

Offene Getränke sind im Trainingsbereich nicht erlaubt.

Erlaubt sind ausschließlich verschließbare Trinkbehälter aus Kunststoff oder Metall.

Glasflaschen sind im gesamten Trainingsbereich verboten.

Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

 

5. Geräte- und Raumnutzung

Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Nach der Nutzung sind Geräte und Gewichte wieder an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen.

Das Reservieren von Geräten durch längeres Nichtbenutzen ist nicht gestattet.

Bei starkem Andrang ist auf andere Mitglieder Rücksicht zu nehmen und die Trainingszeit an Geräten zu begrenzen.

 

6. Verhalten im Studio

Jedes Mitglied hat sich respektvoll gegenüber anderen Mitgliedern und dem Personal zu verhalten.

Unhöfliches, aggressives oder störendes Verhalten ist untersagt.

Lautes Schreien, unnötiges Geräuschverhalten oder störende Verhaltensweisen während des Trainings sind zu vermeiden.

 

7. Telefonieren und Multimedia

Telefonate sind im Trainingsbereich nur in angemessener Lautstärke gestattet.

Lautes Telefonieren, Videoaufnahmen mit Störung anderer Mitglieder oder dauerhafte Nutzung von Lautsprechern ist untersagt.

 

8. Spinde und Aufbewahrung

Spinde dürfen nur während der Trainingszeit genutzt werden.

Spinde dürfen nicht dauerhaft oder über Nacht verschlossen bleiben.

Vom Mitglied selbst angebrachte Schlösser müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden entfernt werden.

Spinde, die länger als 24 Stunden blockiert sind, dürfen vom Fitnessclub geöffnet und geräumt werden.

Für verlorene oder beschädigte Inhalte wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Sicherheit und Anweisungen

Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei sicherheitsrelevantem Fehlverhalten kann das Training sofort untersagt werden.

Geräte mit offensichtlichen Mängeln sind nicht zu benutzen und dem Personal zu melden.

 

10. Alkohol, Drogen und Gesundheit

Der Aufenthalt unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder vergleichbaren Substanzen ist untersagt.

Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Anlage nicht nutzen.

 

11. Tiere und Fremdgegenstände

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Trainingsbereich gebracht werden.

 

12. Videoüberwachung

In ausgewählten Bereichen erfolgt zur Sicherheit der Mitglieder und zum Schutz des Eigentums eine Videoüberwachung.

 

13. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Fitnessclub folgende Maßnahmen ergreifen:

  • mündliche oder schriftliche Verwarnung

  • sofortige Sperrung des Zugangs

  • temporäres Trainingsverbot

  • dauerhafte Hausverbote

  • außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags

 
14. Gültigkeit

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsverhältnisses und gilt in der jeweils aktuellen Fassung.